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Kostenerstattung durch deine Krankenkasse

​In der Ernährungsberatung wird zwischen Ernährungsprävention und Ernährungstherapie unterschieden.

Wo liegt der Unterschied?

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Ernährungsprävention und Ernährungstherapie unterscheiden sich in der Art und Höhe der Kostenerstattung.

Im Folgenden geben wir dir einen kurzen Überblick.

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Tipp: Informiere dich aber unbedingt über die aktuellen Infos und Leistungen bei deiner Krankenkasse.

Ernährungsberatung

Viele Krankenkasse belohnen ihre Mitglieder, wenn Sie sich über gesunde Ernährung beraten lassen oder an Präventionskursen teilnehmen. Dies kann durch einen Kostenzuschuss oder Bonuspunkte (§ 20 SGB V) erfolgen. 

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Eine Ernährungsprävention kann in der Regel ohne ärztliche Bescheinigung in Anspruch genommen werden. Erkundigen dich einfach bei deiner Krankenkasse. 

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Hast du zum Thema Ernährungsprävention noch Fragen? Dann komm einfach auf uns zu. Wir helfen dir gerne weiter.

Ernährungstherapie

Bei einer ärztlich diagnostizierten ernährungsbedingten Krankheit können die Kosten der Ernährungstherapie von den Krankenkassen übernommen werden (§ 43 SGB V).

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Durch die zusätzliche Zertifizierung zur VFED Ernährungsberaterin erfüllt Michal die Voraussetzungen, damit du dir die Kosten erstatten lassen kannst. Die Höhe der Kostenerstattung variiert je nach Krankenkasse.

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Voraussetzung für eine Ernährungstherapie ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung mit der angegebenen Diagnose. Reiche diese ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung inklusive eines Kostenvoranschlags, den wir dir gerne individuell erstellen, bei deiner Krankenkasse ein. 

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Hast du zum Thema Ernährungstherapie noch Fragen? Dann komm einfach auf uns zu. Wir helfen dir gerne weiter.

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